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Werkstattservice, Ersatzteile und Garantie
für DOLMAR-Benzingeräte



Wartung und Reparaturen

Die Wartung und die Instandsetzung von modernen Motorsägen sowie sicherheitsrelevanten Baugruppen erfordern eine qualifizierte
Fachausbildung und eine mit Spezialwerkzeugen und Testgeräten ausgestattete Werkstatt.
Alle hier nicht beschriebenen Arbeiten sollten daher von einer DOLMAR-Fachwerkstatt ausgeführt werden.
Der Fachmann verfügt über die erforderliche Ausbildung, Erfahrung und Ausrüstung, Ihnen die jeweils kostengünstigste Lösung
zugänglich zu machen und hilft Ihnen mit Rat und Tat weiter.
Bei Reparaturversuchen durch dritte bzw. nicht autorisierte Personen erlischt der Garantieanspruch.

Ersatzteile

Der zuverlässige Dauerbetrieb und die Sicherheit Ihres Gerätes hängt auch von der Qualität der verwendeten Ersatzteile ab. Nur
Original DOLMAR-Ersatzteile verwenden!
Nur die Originalteile stammen aus der Produktion des Gerätes und garantieren daher höchstmögliche Qualität in Material, Maßhaltigkeit,
Funktion und Sicherheit.
Original Ersatz- und Zubehörteile erhalten Sie bei Ihrem Fachhändler. Er verfügt auch über die notwendigen Ersatzteillisten, um
die benötigten Ersatzteilnummern zu ermit teln und wird laufend über Detailverbesserungen und Neuerungen im Ersatz teilangebot
informiert. Bitte beachten Sie auch, dass bei der Verwendung von nicht Original DOLMAR Teilen eine Garantieleistung durch DOLMAR nicht
möglich ist.

Garantie

DOLMAR garantiert eine einwandfreie Qualität und übernimmt, unbeschadet der gesetzlichen Gewährleistung, im Falle von Material-
oder Herstellungsfehlern Garantie. Die Garantiezeit beträgt bei ausschließlich privater Nutzung 24 Monate und bei gewerblich /
beruflichem Gebrauch oder bei Einsatz im Vermietgeschäft 12 Monate.
Jegliche Garantiearbeiten werden durch einen DOLMAR-Fachhändler bzw. einer DOLMAR Service-Werkstatt ausgeführt. Hierbei
behalten wir uns das Recht auf eine zweimalige Nachbesserung, bei gleichem Fehler, vor. Schlägt eine Nachbesserung fehl oder ist
diese unmöglich, kann das Gerät gegen ein gleichwertiges Gerät getauscht werden. Ist auch der Austausch erfolglos oder unmöglich
besteht die Möglichkeit der Wandlung.
Normaler Verschleiß, natürliche Alterung, unsachgemäße Nutzung sowie Reinigungs,- Pflege- und Einstellarbeiten unterliegen generell
nicht der Garantie. Der Garantieanspruch muss durch einen maschinell erstellten Original-Kaufbeleg nachgewiesen werden. Fragen
Sie im Zweifelsfall Ihren Verkäufer. Er ist als Verkäufer des Produktes für die Garantie und auch die Gewährleistung verantwortlich.
Betriebs- und Nutzungsbedingt unterliegen einige Bauteile, auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch, einem normalen Verschleiß
und müssen gegebenenfalls rechtzeitig ersetzt werden.

Dazu gehören bei einer Kettensäge mit Benzinmotor:
Sägekette und Sägeschiene, Fliehkraftkupplung, Rutschkupplung, Kupplungstrommel und Ritzel, Luft- und Kraftstofffilter,
Anwerfvorrichtung, Zündkerze, Schwingungsdämpfer, Ölpumpe, Vergasermembranen und der Primer.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass für folgende Schadensursachen keine Garantie übernommen werden kann:
Nichtbeachtung der Betriebsanleitung. Unterlassung von notwendigen Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Schäden auf Grund
unsachgemäßer Vergasereinstellung oder falscher Kraftstoffe / Öle. Offensichtliche Überlastung durch anhaltende Überschreitung der Leistungsobergrenze.
Verwendung nicht zugelassener Sägeschienen- und Kettentypen. Verwendung nicht zugelassener Schienen- und Kettenlängen.
Gewaltanwendung, unsachgemäße Behandlung, Missbrauch oder Unglücksfall. Überhitzungsschaden auf Grund von Verschmut-
zungen am Ventilatorgehäuse. Eingriffe nicht sachkundiger Personen oder unsachgemäße Instandsetzungsversuche. Verwendung
ungeeigneter Ersatzteile bzw. nicht Original DOLMAR Teile, soweit schadensverursachend. Verwendung ungeeigneter oder über-
lagerter Betriebsstoffe. Schadensursache durch nicht rechtzeitiges Nachziehen äußerer Schraubverbindungen.

DOLMAR ist eine Marke der Makita Corporation.

Garantieerweiterung

Als Fachwerkstatt mit 30 Jahren Erfahrung bietet die Sächsische Handelsagentur Holger Gutseel e.K. eine (aupreispflichtige) Garantieerweiterung um 1 Jahr an.
Dafür gelten folgende Bedingungen:

Die Sächsische Handelsagentur Holger Gutseel e.K., Berliner Str. 73a, 04129 Leipzig (Garantiegeber) gewährt entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen
eine aufpreispflichtige Zusatzgarantie auf alle Dolmar und Makita- Benzingeräte, die bei Sächsische Handelsagentur Holger Gutseel e.K käuflich erworben wurden.

Die Zusatzgarantiezeit beträgt 12 Monate.

Die Zusatzgarantie gilt ausschließlich für Fabrikations- oder Materialfehler bei Nutzung des Artikels in Deutschland.
Die Garantie gilt nicht für Mängel, die auf ...

    missbräuchliche oder unsachgemäße Anwendung,
    Gewaltanwendung oder Fremdeinwirkungen,
    Schäden durch Nichtbeachtung der Montage- oder Gebrauchsanleitung,
    eine nicht fachgerechte Installation,
    eine Überlastung des Gerätes,
    eine Verwendung von nicht zugelassenen Einsatzwerkzeugen oder Zubehör,
    Nichtbeachtung der Wartungs- und Sicherheitsbestimmungen,
    Eindringen von Fremdkörpern in das Gerät,

... zurückzuführen sind.

Nicht von der Garantie erfasst sind Schäden an Verschleißteilen, die auf normalen verwendungsbedingten Verschleiß zurückzuführen sind.
Die Garantie umfasst keine Begleitschäden oder Folgeschäden, mögliche Ein- und Ausbaukosten im Garantiefall und Kosten für ein Mietgerät.
Während der Garantiezeit prüft der Garantiegeber den defekten Artikel um festzustellen, ob ein Garantiefall vorliegt. Liegt ein Garantiefall vor, dann repariert oder tauscht der Garantiegeber den Artikel auf seine Kosten.
Die Wahl der Garantieleistung (Reparatur,  Austausch oder Erstattung) erfolgt nach freiem Ermessen des Garantiegebers.
Sofern der Artikel im Zeitpunkt des Garantiefalls nicht mehr lieferbar ist, ist der Garantiegeber berechtigt, den Artikel gegen ein gleichwertiges Produkt auszutauschen oder den Kaufpreis zu erstatten.
Der ausgetauschte Artikel oder Teile dieses gehen in das Eigentum des Garantiegebers über. Die Garantieleistungen (Reparatur oder Austausch) verlängern die Garantiezeit nicht. Durch die Garantieleistungen entsteht auch keine neue Garantie.

Bitte wenden Sie sich für die Inanspruchnahme der Garantie direkt an uns. Die Inanspruchnahme der Garantie kann nur bei Vorlage des Originalkassenbons oder der Originalrechnung erfolgen.
Ihre gesetzlichen Rechte aus Gewährleistung und Produkthaftung werden durch die Garantie nicht eingeschränkt.

Der Preis für die Garantieerweiterung wird Ihnen direkt auf der Produktseite angezeigt.